Mahnbescheid!
Leider gibt es noch immer keinen Führerschein für Unternehmer. Und so gibt es immer wieder Firmen, die munter Schulden machen und sich dann fast unbehelligt aus der Verantwortung ziehen. Wir fordern: Schluss damit!
In Deutschland ist es immer wieder dasselbe: Die Täter bekommen mehr Aufmerksamkeit und Hilfe als die Opfer. An die denkt nämlich niemand. Ich meine jetzt keine großen Verbrechen, sondern den ganz normalen finanziellen Wahnsinn. Ein Beispiel aus unserem Alltag als GmbH: Wir erbringen eine Leistung und schreiben passend dazu eine Rechnung mit dem Zahlungsziel „Sofort und ohne Abzüge“.
Ein paar wenige Kunden zahlen sofort, die meisten lassen sich mehrere Wochen Zeit. Dagegen lässt sich wenig tun, das ist leider so. Stellen wir nach drei Wochen keinen Zahlungseingang fest, rufen wir die Kunden an und fragen freundlich, ob die Rechnung nicht angekommen sei und ob es vielleicht ein Problem gibt. Gleichzeitig verschicken wir eine freundliche Erinnerung per Post.
Von da an geht es im Wochentakt weiter mit der ersten, zweiten und dritten Mahnung. Alle noch ohne Mahngebühren und mit langsam ansteigender Schroffheit im Ton. Gleichzeitig intensivieren wir die Telefonanrufe. Viele Kunden bezahlen nun, andere sind telefonisch plötzlich nicht mehr erreichbar und tauchen völlig unter.
Nach nunmehr knapp zwei Monaten, in denen wir komplett in Vorkasse gegangen sind und für unsere Kunden damit das unternehmerische Risiko getragen haben, geben wir das an unsere Anwältin weiter, die einen neuen gepfefferten Brief schreibt und ordentlich Anwaltsgebühren aufschlägt.
Jetzt gibt es erste Zahlungsunwillige, die plötzlich wieder auf der Versenkung auftauchen und sich beschweren, warum denn gleich der Anwalt hinzugezogen ist. Sie seien doch „kaum“ in Verzug. Komischerweise wird immer noch nicht bezahlt, sodass wir einen Mahnbescheid beantragen müssen. Als nächstes zieht dann der Gerichtsvollzieher los – und das kann manchmal Monate dauern. So vier Monate nach Rechnungsstellung kriegen wir dann oft die ersten Summen als „Ratenzahlung“ – während sich zugleich die ursprüngliche Summe durch Gebühren verdoppelt hat.
Schlägt ein Kunde dem Gerichtsvollzieher die Tür vor der Nase zu, können wir einen Haftbefehl beantragen und den „Geldpreller“ per Haftbefehl vors Gericht ziehen lassen. Meist endet das mit einer eidesstattlichen Versicherung – einem „Offenbarungseid“. Dann bleiben wir auf allen Kosten sitzen und müssen tief in die Tasche greifen – super! Das schmälert natürlich den eigenen Gewinn und bringt die Kalkulation durcheinander.
Im Grunde genommen werden die Firmen von den Gesetzgebern völlig im Stich gelassen. Das Finanzamt möchte alle unsere Steuern immer sofort haben. Wenn es aber darum geht, unsere berechtigten ForderungIn Deutschland ist es immer wieder dasselbe: Die Täter bekommen mehr Aufmerksamkeit und Hilfe als die Opfer. An die denkt nämlich niemand. Ich meine jetzt keine großen Verbrechen, sondern den ganz normalen finanziellen Wahnsinn. Ein Beispiel aus unserem Alltag als GmbH: Wir erbringen eine Leistung und schreiben passend dazu eine Rechnung mit dem Zahlungsziel „Sofort und ohne Abzüge“.
Ein paar wenige Kunden zahlen sofort, die meisten lassen sich mehrere Wochen Zeit. Dagegen lässt sich wenig tun, das ist leider so. Stellen wir nach drei Wochen keinen Zahlungseingang fest, rufen wir die Kunden an und fragen freundlich, ob die Rechnung nicht angekommen sei und ob es vielleicht ein Problem gibt. Gleichzeitig verschicken wir eine freundliche Erinnerung per Post.
Von da an geht es im Wochentakt weiter mit der ersten, zweiten und dritten Mahnung. Alle noch ohne Mahngebühren und mit langsam ansteigender Schroffheit im Ton. Gleichzeitig intensivieren wir die Telefonanrufe. Viele Kunden bezahlen nun, andere sind telefonisch plötzlich nicht mehr erreichbar und tauchen völlig unter.
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