Die Stadtverwaltung Falkensee informiert, dass gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 30.01. diesen Jahres über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an Sonn- und Feiertagen in Falkensee alle Verkaufsstellen an allen vier Adventssonntagen in der Zeit von 13.00 – 20.00 Uhr geöffnet sein dürfen. Von dieser Regelung sind lt. Verordnung die Märkische Polstermarkt GmbH sowie die SB Möbel Boss Handels GmbH § Co KG ausgenommen, da für diese Firmen im Beschluss gesonderte Regelungen getroffen wurden.
Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern auf Grund dieser Verordnung sind der § 10 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes, das Arbeitszeitgesetz, der Manteltarifvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz zu beachten.
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur an höchstens zwei Adventssonntagen im Jahr beschäftigt werden.
(Yvonne Zychla, Stadt Falkensee, Öffentlichkeitsarbeit, 5.11.08)