Sonderöffnungszeiten für Einzelhändler in Falkensee – Vorschläge sind bis zum 15. Dezember einzureichen
Neben den werktäglichen Öffnungszeiten von 0.00 – 24.00 Uhr sowie den in § 4 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) bereits festgelegten Abweichungen an Sonn- und Feiertagen dürfen Verkaufsstellen in Falkensee aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- und Feiertagen von 13.00 – bis 20.00 Uhr öffnen.
Vorausgesetzt, dass diese Tage mittels einer ordnungsbehördlichen Verordnung durch die Stadtverordnetenversammlung festgesetzt werden.
Hiervon ausgeschlossen bleiben der Karfreitag, die Oster- und Pfingstsonntage, der Volkstrauertag, der Totensonntag sowie die Feiertage im Dezember.
Von diesen künftig sechs möglichen Sonn- und Feiertagen dürfen wie im benachbarten Berlin aus Anlass von besonderen Ereignissen 4 Adventsonntage freigegeben werden. Um im Jahr 2009 von dieser Möglichkeit mittels Stadtverordnetenbeschluss Gebrauch zu machen, ruft Bürgermeister Heiko Müller alle Interessenten im Stadtgebiet auf, bis spätestens zum 15.12.2008 Vorschläge für geplante Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2009 aus Anlass von besonderen Ereignissen (z.B. im Rahmen der Durchführung einer Veranstaltung) einzureichen.
Die Vorschläge sind in schriftlicher Form an Stadt Falkensee, Ordnungsamt, Falkenhagener Straße 43/49 zu richten.
Per E-Mail können Vorschläge an ordnungsamt@falkensee.net geschickt werden.
(Yvonne Zychla, Stadt Falkensee, Öffentlichkeitsarbeit, 5.11.08)
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