Sprachförderung für Lernanfänger des Schuljahres 2010/2011
Seit dem Jahr 2008 ist die Sprachstandsfeststellung für Lernanfänger im Jahr vor der Einschulung eine gesetzliche Pflicht im Land Brandenburg. Ziel dieses Verfahrens ist es, Kinder mit einem besonderen Förderbedarf in ihrer sprachlichen Entwicklung vor der Einschulung zu erkennen und zu fördern, so dass ihre Startchancen beim Schuleintritt verbessert werden. Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, werden hier in das Verfahren der Sprachstandsfeststellung einbezogen.
Kinder, die keine Kindertagesstätte besuchen und zum Schuljahr 2010/2011 schulpflichtig werden, haben ebenfalls an der Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. In Falkensee gilt folgende Regelung, für Kinder, die keine Kindereinrichtung besuchen: Die Eltern sind verpflichtet diese Kinder bis spätestens zum 9. Juli 2009 in der ASB- Kita „Tollhaus am Wald“, Salzburger Straße 70 in Falkensee anzumelden. Die ASB- Kita „Tollhaus am Wald“ führt das Verfahren mit den Hauskindern durch. Die Einrichtung ist unter der Telefonnummer 03322/3129 zu erreichen.
Wird ein Sprachförderbedarf erkannt, so müssen die Kinder gemäß § 37 Brandenburgisches Schulgesetz an einem Sprachförderkurs verpflichtend teilnehmen. Die Teilnahme am Sprachförderkurs in der Kindertagesstätte ist kostenfrei.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2003 bis zum 30. September 2004 geboren wurden. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Kindertagesstätten und Grundschulen gern zur Verfügung.
Stadt Falkensee
Öffentlichkeitsarbeit
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Manuela Dörnenburg/Yvonne Zychla
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee
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