Ordnungsamt nimmt Schnee- und Glättehinweise entgegen
Derzeit hält der Winter uns wiederholt in Atem. Schneefälle und anhaltende Minusgrade haben unsere Stadt in ein winterliches Kleid getaucht; im Alltag jedoch stellt uns dieses vor große Probleme. Glatte Straßen und Wege sorgen für eingeschränkte Mobilität. Unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger verlassen bei diesem Wetter nur sehr ungern das Haus. Gerade in ihrem und im Interesse gehbehinderter Menschen ist es umso wichtiger, dass jeder Einzelne seiner Schneeräumungspflicht nachkommt.
Das heißt, jeder möge den Gehweg vor seinem Grundstück so in Ordnung halten, dass kein Dritter Schaden nimmt. Leider ist festzustellen, dass nicht jeder dieser Pflicht nachkommt. Hier kann die Falkenseer Ordnungsbehörde weiterhelfen. Diese ist Ansprechpartner in Sachen schnee- und glättebedingter Gefahrenquellen im Stadtgebiet und Einleitung der entsprechenden Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung.
Hinweise aus der Bevölkerung nimmt das Ordnungsamt unter der Service-Nummer 03322 281 145 entgegen.
„Unter den derzeitigen Bedingungen ist eine uneingeschränkte Mobilität einfach nicht abzusichern“, so Bürgermeister Heiko Müller. Sein Dank gilt all denen, die engagiert ihrer Schneeräumpflicht nachkommen.
„Vielfach war und ist zu beobachten, dass sich Anwohner zusammentun und gemeinsam ihre Fahrbahn oder die Regenabläufe von Schnee und Eis befreien oder gar ihre Straße mit Granulat streuen. Das ist doch toll!“
Grundsätzliches zum Winterdienst nachzulesen in der Falkenseer Straßenreinigungssatzung
Gehwege einschließlich der Verbindungswege müssen von Schnee und Eis befreit werden. Für den Fußgängerverkehr sollte eine Spur von ca. 1,50 m von Schnee und Eis freigehalten werden. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, muss ebenfalls ein 1,50 m breiter Streifen der öffentlichen Verkehrsflächen entlang des Grundstückes freihalten werden. Bei Schnee und Eisglätte ist auf den Gehwegen zu streuen. Dafür sind Sand oder Granulat geeignet. Die Verwendung von Salz hingegen ist grundsätzlich verboten. Nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen, wie Blitzeis oder Eisregen, ist der Einsatz von Salz erlaubt. Nach Beendigung des Schneefalls oder nach dem Entstehen der Glätte sind Schnee und Glätte unverzüglich zu beseitigen. Die in den Nächten entstandenen Gefährdungen sind werktags bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr morgens zu beseitigen.
Info: Stadt Falkensee
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