Pflanzungen im öffentlichen Straßenland
Vielfach sind Pflanzungen im öffentlichen Straßenland in Falkensee festzustellen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wer das Stadtbild verschönern möchte, kann mit einjährigen Pflanzen, die nicht höher als 1 m wachsen, dazu beitragen. Andere Pflanzungen im öffentlichen Straßenland bedürfen einer generellen Genehmigung seitens der Stadt (siehe §27 des Brandenburgischen Straßengesetzes).
Nicht genehmigte Anpflanzungen im öffentlichen Straßenland sind zu entfernen. Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden dieser Tage beginnen den Straßenraum auf solche Anpflanzungen hin zu kontrollieren. Ein Hinweisblatt soll betroffenen Anwohnern entsprechende Informationen liefern. Möglicherweise zu entfernende Pflanzen können beispielsweise in den eigenen Garten umgepflanzt werden.
Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes und des Fachbereiches Grünflächen gern als Ansprechpartner unter der Rufnummer 281145 oder 281451 zur Verfügung. Die Genehmigung von Pflanzungen im öffentlichen Straßenland ist schriftlich bei der Stadt Falkensee, Fachbereich Grünflächen, Falkenhagener Straße 43/49 zu beantragen.
Stadt Falkensee
Öffentlichkeitsarbeit
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee
Seitenabrufe seit 1.12.2021:
Kennen Sie schon unsere Gratis-App?
Apple – https://unserhavelland.de/appapple
Android – https://unserhavelland.de/appandroid
Anzeige