Am 1. und 3. Adventssonntag können Geschäfte in Falkensee von 13 – 20 Uhr öffnen
In Falkensee dürfen alle Verkaufsstellen am 28. November (1. Adventssonntag) und 12. Dezember (3. Adventssonntag) in der Zeit von 13 bis 20 Uhr geöffnet werden. Grundlage dafür ist die ordnungsbehördliche Verordnung vom 24. Februar diesen Jahres über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sowie der im Amtsblatt vom 20.10.2010 veröffentlichte Ergänzungsbeschluss.
Nach dem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen auch 2011 an jährlich sechs Sonn- und Feiertagen für die Dauer von bis zu sieben zusammenhängenden Stunden in der Zeit von 11 bis 20 Uhr öffnen.
Voraussetzung ist, dass diese Tage mittels einer ordnungsbehördlichen Verordnung durch die Stadtverordnetenversammlung festgesetzt werden. Ausgeschlossen bleiben der Karfreitag, die Oster- und Pfingstsonntage, der Volkstrauertag, der Totensonntag sowie die Feiertage im Dezember. Ebenso dürfen nicht mehr als zwei Sonn- oder Feiertage im Monat und zwei aufeinanderfolgende Sonn- oder Feiertage freigegeben werden.
Auch in diesem Jahr sind interessierte Geschäftsleute aufgerufen, bis zum 15. Dezember 2010 Vorschläge für geplante Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2011 aus Anlass von besonderen Ereignissen (beispielsweise im Rahmen einer Veranstaltung) schriftlich im Fachbereich Gewerbe (Stadt Falkensee, Fachbereich Gewerbe, Falkenhagener Straße 43/49 in 14612 Falkensee) einzureichen. Per Mail können die Vorschläge an gewerbe@falkensee.de geschickt werden.
Stadt Falkensee
Öffentlichkeitsarbeit
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee
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