Sprachförderung für Lernanfänger des Schuljahres 2011/2012
Seit dem Jahr 2008 ist die Sprachstandsfeststellung für Lernanfänger im Jahr vor der Einschulung gesetzliche Pflicht im Land Brandenburg. Ziel dieses Verfahrens ist es, Kinder mit einem besonderen Förderbedarf in ihrer sprachlichen Entwicklung vor der Einschulung zu erkennen und zu fördern, um ihre Startchancen beim Schuleintritt zu verbessern.
Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, werden automatisch in das Verfahren der Sprachstandsfeststellung einbezogen. Kinder, die keine Kindertagesstätte besuchen und zum Schuljahr 2011/2012 schulpflichtig werden, haben an der Sprachstandsfeststellung teilzunehmen.
In Falkensee gilt hierfür folgende Regelung: Die Eltern sind verpflichtet ihre Kinder bis spätestens zum 19. November 2010 in der ASB-Kindertagesstätte „Unter den Kiefern“, Fehrbelliner Straße 29 in Falkensee anzumelden. Die ASB-Kita „Unter den Kiefern“ führt das Verfahren durch. Die Einrichtung ist unter der Telefonnummer 03322/288473 zu erreichen.
Wird ein Sprachförderbedarf erkannt, so müssen die Kinder gemäß § 37 Brandenburgisches Schulgesetz an einem Sprachförderkurs verpflichtend teilnehmen. Die Teilnahme am Sprachförderkurs in der Kindertagesstätte ist kostenfrei. Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2004 bis zum 30. September 2005 geboren wurden.
Weitere Auskünfte können in den Kindertagesstätten und den Grundschulen erfragt werden. Auch die Mitarbeiterinnen des Schulamtes stehen als Ansprechpartner zur Verfügung (Tel. 03322 281 316, E-Mail an schulamt@falkensee.de).
Stadt Falkensee
Öffentlichkeitsarbeit
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee
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