Der „alte“ Parkausweis für Menschen mit Behinderungen ist ab 2011 nicht mehr gültig
Besitzer eines Parkausweises für schwerbehinderte Menschen, deren Dokument vor dem 1. Januar 2001 ausgestellt wurde, müssen jetzt an den Umtausch denken. Dieser Parkausweis ist nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres gültig. Zum 1. Januar 2001 wurde bundesweit der EU-einheitliche Parkausweis für Menschen mit Behinderungen eingeführt.
Für die „alten“, davor ausgestellten Parkausweise galt seitdem eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Diese läuft zum 31. Dezember 2010 aus.
Schwerbehinderte Menschen, die diesen Parkausweis noch haben, können ihn in einen EU-Parkausweis umtauschen. Der Umtausch wird in den Bürgerservicebüros der Kreisverwaltung Havelland vorgenommen. Zum Umtausch wird der Personalausweis, ein aktuelles Passbild sowie ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“ oder „BI“ benötigt.
Das Bürgerservicebüro des Landkreises Havelland in Falkensee, Dallgower Straße 9, hat wie folgt geöffnet:
montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr dienstags und donnerstags von 9.00 bis 18.00
sowie
am zweiten Samstag im Monat
jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Stadt Falkensee
Öffentlichkeitsarbeit
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Yvonne Zychla und Marie Prott
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee
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