Verkauf von Blumen am Ostermontag und Pfingstmontag in Falkensee
Wiederholt wurden Fragen zu den Ladenöffnungszeiten für den Verkauf von Blumen speziell an den Feiertagen, wie Ostermontag und Pfingstmontag, gestellt. Hierzu informiert die Stadtverwaltung Falkensee wie folgt:
Durch die Anerkennung der Stadt Falkensee als Kur-, Ausflugs- und Erholungsort können auch an den o.g. Feiertagen Blumen im Stadtgebiet in der Zeit von 11 19 Uhr verkauft werden (§ 5 Abs. 2 und 3 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz i.V.m. mit der Ladenschluss-Ausnahmeverordnung Bbg vom 09.05.2005 sowie der Verordnung über die Sonderöffnungszeiten des Landkreises Havelland veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 2 vom 22.02.2007). Zweck dieser Ausnahmeregelung ist es, dem an Sonn- und Feiertagen besonders hervortretenden Bedürfnis der Bevölkerung nach Blumen und den hierfür üblichen Ausstattungszubehörteilen im geschenküblichen Umfang Rechnung zu tragen. Hierunter fallen z.B. frische Blumensträuße, Gestecke, Topfblumen, Zierpflanzen, Balkonblumen, Blumentöpfe, Blumenschalen, soweit sie geeignet sind, Gastgebern als sonntägliches Mitbringsel oder Geschenk überreicht zu werden.
Sofern von dieser Regelung Gebrauch gemacht wird, hat der Inhaber oder die Inhaberin in oder an der Verkaufsstelle gut sichtbar auf die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen hinzuweisen. Zusätzlich sind bei der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern der § 10 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes, das Arbeitszeitgesetz, der Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer im Einzelhandel, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz zu beachten. Weitere detaillierte Auskünfte über mögliche Ladenöffnungszeiten werden durch den Fachbereich Gewerbe der Stadt Falkensee (Rufnummer 03322 281194, E-Mail gewerbe@falkensee.de ) erteilt.
Stadt Falkensee
Öffentlichkeitsarbeit
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee
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