Wichtiger Hinweis in Sachen Baumschutz
Der Landkreises Havelland hat eine neue Baumschutzverordnung erlassen. Diese gilt jedoch nur für die Städte und Gemeinden des Landkreises, die bisher auf keine eigene Baumschutzsatzung zurückgreifen konnten. Dazu zählt Falkensee nicht.
Die Stadt Falkensee hat in der „Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Falkensee”, die seit dem 27. Oktober 2004 gilt und weiterhin Bestand hat, Regelungen zum Schutz der Falkenseer Baumlandschaft getroffen. Von dieser Satzung geschützt sind alle Bäume, deren Stammumfang in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden gemessen mindestens 30 cm beträgt. Obstbäume sind genehmigungsfrei außerhalb der Vegetationsperiode fällbar, d.h. in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar des Folgejahres.
Detailliert Auskunft geben die Mitarbeiterinnen des Fachbereiches Grünflächen unter der Rufnummer (03322) 281453 oder per E-Mail unter der Mailadresse gruenflaechen@falkensee.de .
Stadt Falkensee
Öffentlichkeitsarbeit
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee
Seitenabrufe seit 1.12.2021:
Kennen Sie schon unsere Gratis-App?
Apple – https://unserhavelland.de/appapple
Android – https://unserhavelland.de/appandroid
Anzeige