Knöllchen: Sie parkten nicht am rechten Rand!
Viele Sandstraßen in Falkensee wurden in diesem Jahr fachgerecht ausgebaut und asphaltiert. So auch die Werdener Straße. Doch an die neue Straße müssen sich alle Anwohner erst einmal gewöhnen. Sie ist ungewohnt schmal – im Vergleich zu vorher. Da parkt man gern mit einem Reifen auf dem Grünstreifen, damit die Müllautos und Paketboten einem nicht den Seitenspiegel vom parkenden Auto abfahren.
15 Jahre lang habe ich weder Polizei noch Ordnungsamt in unserer kaum befahrbaren Schlagloch-Sandstraße gesehen. Kaum klebt Asphalt auf dem Boden, klemmt auch schon das erste Knöllchen hinter meinem Scheibenwischer. 15 Euro soll ich bezahlen. Und wofür? „Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand“ steht da. Und ob ich rechts geparkt habe, sogar in Fahrtrichtung. Nicht links, nicht in der Mitte, sondern rechts, wie es sich gehört.
Während ich mich aufrege, erklären Freunde, dass ich wohl zu weit rechts geparkt habe, nämlich auf dem Grünstreifen. Das stimmt. Aber ist das denn verboten? Wenn ja, nach welchem Paragrafen? Warum stehen dann keine Schilder auf der Straße. Und warum gibt‘s in der Essener Straße keine Strafzettel, wo die Anwohner mit dem ganzen Auto auf dem Grünstreifen parken?
Der Bürgermeister antwortet uns:
„Sehr geehrter Herr Scheibe, der von Ihnen erfüllte Tatbestand lautet im Bußgeldkatalog richtigerweise „Parken nicht am rechten Fahrbahnrand“ und wird dementsprechend auf der Verwarnung auch so bezeichnet. Parken am rechten Fahrbahnrand bedeutet, dass auf der Fahrbahn und am rechten Fahrbahnrand zu parken ist. Sie parkten Ihr Fahrzeug jedoch über den rechten Fahrbahnrand hinaus.
Das Halten und Parken regelt der § 12 der Straßenverkehrsordnung. Die Werdener Straße ist eine normal ausgebaute Straße, in der geparkt werden darf. Aber die dem Kraftfahrer zur Verfügung stehende Fahrbahn endet mit den Tiefborden beidseits der Fahrbahn.
Wird das Tiefbord überfahren, bewegt sich der Kraftfahrer auf dem begrünten Seitenstreifen. Dieser ist nicht zum Parken freigegeben. Abweichende Regelungen sind nur durch entsprechende Verkehrszeichen zugelassen.
Neben der Fahrbahn in der Werdener Straße ist, wie in vielen anderen Anliegerstraßen in Falkensee auch, ein Grünstreifen mit einer Entwässerungsmulde angelegt worden. Diese stellt sicher, dass das Regenwasser der Straße dort versickern kann und nicht auf die anliegenden Grundstücke abfließt. Ständiges Befahren und Beparken verfestigt bzw. zerstört diesen Grünstreifen. Im Ergebnis lassen die Versickerungseigenschaften nach.
Die Essener Straße ist bisher nicht regelrecht ausgebaut worden. Damit ist eine Funktionsfähigkeit von Mulden nicht gegeben. Deswegen hat diese eine geringe Priorität in der Kontrolle als die neu ausgebauten Straßen.“
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