Immer mehr illegale Feuerwerke in Falkensee – Stadt warnt
In den letzten Jahren hat in Falkensee vor allem im Sommer die Anzahl der Feuerwerke der Klasse II kontinuierlich zugenommen. Die üblicherweise verwendeten Feuerwerksartikel der Klasse II sind entsprechend gekennzeichnet und dürfen von volljährigen Privatpersonen ohne gesonderte Genehmigung zu Silvester im Freien abgefeuert werden.
Allein am vergangenen Sonnabend waren zwischen 21:30 Uhr und 23:00 Uhr mindestens sechs Feuerwerke zu sehen oder zu hören, die der Klasse II zuzuordnen sind. Eine ähnliche Entwicklung wird aus vielen anderen Gemeinden berichtet. Die meisten dieser Feuerwerke sind illegal.
Während insgesamt 13 Feuerwerke für das Jahr 2012 genehmigt wurden, geht die Stadt Falkensee unterdessen von mehr als 100 Feuerwerken aus, die in diesem Zeitraum im Stadtgebiet abgefeuert worden sind. Die Stadt Falkensee warnt nochmals eindringlich vor dem Abbrennen von illegalen Feuerwerken.
Bürgermeister Heiko Müller: „Feuerwerke werden zunehmend zu einer Belastung, aber auch zu einer Gefahr. Denen, die ein illegales Feuerwerk abbrennen, ist offensichtlich egal, wen sie damit stören und außerdem ist ihnen nicht klar, welches persönliche Risiko sie eingehen.“
Ein illegales Feuerwerk stellt unabhängig von Schäden immer eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch die Ordnungsbehörde Stadt verfolgt wird und zu einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro führt.
Feuerwerke beinhalten aber immer das Risiko, dass durch die Feuerwerkskörper ein Brand ausgelöst wird. Weder bei einem Knaller noch bei einer Rakete kann vorhergesagt werden, ob am Landepunkt brennbares Material vorhanden ist und ob der Brennkörper bereits erloschen ist. Deswegen sind Feuerwerkskörper eine häufige Brandursache.
In den Sommermonaten ist das Risiko erheblich höher, als beispielsweise Silvester. Hohe Waldbrandwarnstufen sind regelmäßig gerade in den Sommermonaten zu verzeichnen.
Bei einem angemeldeten und genehmigten Feuerwerk kann die Waldbrandwarnstufe berücksichtigt werden. Gegebenenfalls muss das Feuerwerk aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Bei illegalen Feuerwerken kann sich zudem die Feuerwehr nicht vorbereiten. Deswegen geht jeder, der ein illegales Feuerwerk abbrennt, das Risiko ein, strafrechtlich und privatrechtlich belangt zu werden.
Heiko Müller: „Mit einfachen Worten: Wenn die Freiwillige Feuerwehr zu Einsätzen ausgerückt und als Brandursache einen Feuerwerkskörper feststellt, dann handelt es sich bei einem genehmigten Feuerwerk um einen Unfall, bei einem illegalen Feuerwerk aber um eine Brandstiftung.“
Neben der strafrechtlichen Verfolgung ist das privatrechtliche Risiko für den oder die Verursacher des Brandes extrem hoch. Wenn ein Schaden durch den Brand entsteht, kann die Versicherung des Verursachers die Übernahme des Schadenausgleiches ablehnen oder zumindest die Schadenssumme privatrechtlich vom Verursacher zurückfordern. Da das Abbrennen der Feuerwerkskörper durch Privatpersonen außerhalb des Silvesterzeitraumes ohne Genehmigung unzulässig ist, muss mindestens von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden.
Wo melde ich ein Feuerwerk an?
Wer ein Feuerwerk abbrennen möchte, beantragt dieses formlos beim Ordnungsamt der Stadt Falkensee im neuen Bürgeramt. Der Antrag kann per Post ans Ordnungsamt, Poststraße 31 in 14612 Falkensee, geschickt oder gern auch per E-Mail an ordnungsamt@falkensee.de gesendet werden. Telefonische Nachfragen zur Thematik sind unter der Rufnummer (03322) 281 141 möglich.
Sprechzeiten im Ordnungsamt
Dienstag von 13 – 18 Uhr
Mittwoch von 9 – 12 Uhr
Donnerstag von 13 – 16 Uhr
Stadt Falkensee
Öffentlichkeitsarbeit
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee
Seitenabrufe seit 1.12.2021:
Kennen Sie schon unsere Gratis-App?
Apple – https://unserhavelland.de/appapple
Android – https://unserhavelland.de/appandroid
Anzeige