Familienhalt: Oktober 2012
Liebe Deborah, ich möchte einmal das Thema Taschengeld ansprechen. Soweit ich weiß, ist Taschengeld nicht gesetzlich vorgeschrieben oder geregelt. Mit unserer Regelung sind jedoch meine beiden Töchter überhaupt nicht einverstanden. Es gibt nur Ärger, weil der Betrag zu niedrig wäre, das Geld daher nie ausreicht, andere Kinder sowieso mehr Geld bekommen usw. Ich finde das alles nicht nur lästig, sondern auch unangemessen, denn schließlich ist es ja eine freiwillige Leistung von uns Eltern und wir müssen hart für unser Geld arbeiten.
Und unsere beiden Grazien kaufen sich dann von ihrem Taschengeld auch noch so einen Unsinn wie Nagellack oder Döner.
Ich wäre froh gewesen, wenn ich zu meiner Zeit so viel Geld bekommen hätte – da musste ich nebenbei jobben, um mal ins Kino gehen zu können. Unsere beiden hingegen räumen maximal einmal die Woche die Spülmaschine aus, das war’s.
Ihre Meinung zu dem Thema würde mich sehr interessieren und ich freue mich daher über eine Antwort.
Tschüss und bis bald – Saskia F.
Liebe Saskia F.,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Ja, das Thema Taschengeld ist nicht nur ein sehr ergiebiges, es führt leider auch oft zu Unzufriedenheit auf einer Seite.
Es gibt tatsächlich keine gesetzliche Regelung. Der Durchschnitt liegt bei derzeit ca. ein bis vier Euro in der Woche bei einem Grundschüler und geht hoch bis zu ca. 30 Euro bei Jugendlichen im Alter von 16 bis 17 Jahren.
Welcher Betrag angemessen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist individuell zu handhaben: Taschengeld kann als freiwillige Leistung gesehen werden und wird somit nicht an die Mitarbeit im Haus geknüpft. Oder die Mitarbeit (am besten klar definiert) wird als Grundlage für die Zahlung von Taschengeld gesehen. Oder das eher knapp bemessene Taschengeld kann durch kleine Zusatzleistungen aufgebessert werden.
Ich denke, Eltern sollten frühzeitig eine klare Regelung finden, damit die Kinder auch wissen, welcher Betrag ihnen zur Verfügung steht.
Ich empfehle, das Taschengeld als einen Betrag zu sehen, welchen die Kinder weitestgehend zur freien Verfügung haben. Das heißt: Das Geld sollte nicht nur für einen stark eingeschränkten Rahmen genutzt werden dürfen (also nur vermeintlich sinnvolle Artikel), denn schließlich lernen Kinder durch den Umgang mit eigenem Geld, mit ihren Finanzen zu haushalten.
Sollte das Taschengeld nicht ausreichen, könnte – abhängig vom Alter – ein Nebenjob zusätzlich etwas Geld „in die Tasche“ bringen. Sei es über nachbarschaftliche Dienste wie Nachhilfe oder Rasenmähen bis hin zu Aushilfstätigkeiten in Betrieben. Zusätzlich birgt dies noch den Vorteil, dass Jugendliche lernen, dass Bemühungen und dem damit verbundenen Zeitinvest ein realer Geldbetrag gegenüberstehen kann und auch eine entsprechende Leistung erbracht werden muss. Da generell mit selbstverdientem Geld sparsamer umgegangen wird als mit geschenktem, unterstützt man so noch zusätzlich den Umgang damit.
Reden Sie deutlich mit Ihren Kindern über Ihre Definition von Taschengeld – und ob an die Zahlung Mitarbeit im Haushalt gekoppelt ist oder nicht. Sollte das Geld dennoch nicht ausreichen oder für Ihre Töchter zu wenig erscheinen (ich gehe davon aus, dass Ihre Töchter bereits beide Jugendliche sind), helfen Sie doch beiden bei der Suche nach einer kleinen Aushilfstätigkeit.
Sollten Sie noch Rückfragen haben oder einen persönlichen Termin wünschen, können Sie mich natürlich auch jederzeit gern anrufen: 033203 389731.
Herzlichste Grüße – Deborah van den Boogaard (www.familienhalt.de)
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