Mit einem Knall ins neue Jahr
Wie es ein alter Brauch besagt, sollen böse Geister am Übergang von altem zu neuem Jahr mit viel Lärm vertrieben werden. Was eignet sich da besser, als Silvesterknaller und Raketen? Allerdings gibt es einige Richtlinien, die man im Umgang mit dem Feuerwerk zu beachten hat. Feuerwerkskörper der Klasse I sind, auch für Kinder ab 12 Jahren, das ganze Jahr über erhältlich.
Feuerwerkskörper ab der Klasse II werden in diesem Jahr ab morgen, 28. Dezember 2012, verkauft und dürfen ausschließlich ab 0 Uhr in der Silvesternacht (31. Dezember 2012) und bis 24 Uhr am 1. Januar 2013 abgefeuert werden. Möchte man zu einem besonderen Anlass außerhalb dieses Zeitraums ein Feuerwerk veranstalten, ist eine Genehmigung vom städtischen Ordnungsamt einzuholen.
Das Ordnungsamt hat seit Eröffnung im August diesen Jahres seine Büroräume im neuen Bürgeramt in der Poststraße und ist zu den folgenden Zeiten geöffnet: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 – 18 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 9 – 13 Uhr. Telefonische Nachfragen sind unter der Rufnummer (03322) 281145 möglich, Anfragen per E-Mail sind an ordnungsamt@falkensee.de zu richten.
Stadt Falkensee
Standort Rathaus
Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee
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