Neuwahl der Schöffen für 2014 für das Amtsgericht Nauen und Landgericht Potsdam
Für die am 1. Januar 2014 beginnende neue Amtsperiode werden aus der Stadt Falkensee sieben Personen als Schöffen gesucht. Interessierte Bürger können ihr Interesse an der Ausübung des Schöffenamtes bis zum 28. Februar 2013 bei der Stadt Falkensee, Recht/Immobilien, Falkenhagener Str. 43/49 in 14612 Falkensee schriftlich bekunden.
Für die Vorschlagsliste werden nachstehende Informationen benötigt: Familienname, Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet, Vorname, Geburtsort, bei kreisangehörigen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Angabe des Kreises, bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes, Geburtstag, Beruf, bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes möglichst unter Angabe des Tätigkeitsbereiches, Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer.
Das Schöffenamt kann nur von Deutschen versehen werden. Interessenten müssen in Falkensee wohnen, dürfen bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr und bis zum Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sie müssen die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Nicht erneut zum Schöffen gewählt werden dürfen diejenigen, die bereits bis zum Ende des Jahres 2013 zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden ein Schöffenamt ausüben, die gesundheitlich nicht geeignet sind und in einen Vermögensverfall geraten sein.
Weitere Informationen erhalten Interessierte unter der Telefonnummer 03322/281-132. Unter www.falkensee.de, rechte untere Menüleiste, Menüpunkt „Schöffenwahl“ sind die entsprechenden Anträge online gestellt.
Stadt Falkensee
Standort Rathaus
Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee
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