Claus M. Büttner, Erbmanufaktur, Falkensee: Erben, aber richtig!
Claus M. Büttner (36) ist Diplom-Finanzwirt (FH), Bankkaufmann und zertifizierter Stiftungs- und Nachlassplaner. Er ist verheiratet, hat einen Sohn und ist im Jahr 2000 aus Baden-Württemberg nach Falkensee gezogen. Seit 2010 kümmert er sich mit seinem Unternehmen um die Nachlassplanung. Büttner: „Ich habe 12 Jahre bei einer Versicherung gearbeitet und mich hier um die Altersvorsorge gekümmert.
Anschließend hab ich ein Aufbaustudium zum Nachlassplaner absoliert. Was viele nicht wissen: Es gibt in ganz Deutschland nur 250 geprüfte Nachlassplaner.“
Nun, einer von ihnen wohnt nun in Falkensee. Um was geht es aber in der täglichen Arbeit eines Nachlassplaners? Büttner: „Viel zu viele Menschen denken nicht daran, was passiert, wenn sie irgendwann einmal aus dem Leben scheiden. Oft ist die Erbfrage nicht gelöst, es gibt kein Testament. Ich helfe bei der Ausarbeitung eines Nachlassplans und arbeite dabei auch eng mit Anwälten, Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen.“
Denn bei der Nachlassregelung gibt es vieles zu bedenken. Claus M. Büttner hat auf seiner Homepage www.erbmanufaktur.de zehn der größten Irrtümer zusammengetragen, die rund um das Thema Erben noch immer allgegenwärtig sind. Zwei dieser Irrtümer stellen wir an dieser Stelle gern einmal vor, weil sie von allgemeinem Interesse sind.
Irrtum 1: Der Ehegatte erbt immer automatisch alles!
„Das ist falsch! Hat der Erblasser kein Testament errichtet, gilt zwingend die gesetzliche Erbfolge. Sofern Kinder vorhanden sind, erben der überlebende Ehegatte und die Kinder gemeinsam. Dies führt zu einer Erbengemeinschaft. In dieser müssen sich die Beteiligten über Verwaltung, Aufteilung und Verwertung des gemeinsamen Vermögens einigen.
Kommt es in Erbengemeinschaften zu Streit, können die Beteiligten z.B. die Zwangsversteigerung des gemeinsamen Vermögens bewirken. Dies führt in den meisten Fällen zur Zerschlagung von Vermögen.
Die Witwe oder der Witwer erbt übrigens selbst dann nicht automatisch das ganze Vermögen des Verstorbenen, wenn ihre Ehe kinderlos geblieben ist. Denn nach der gesetzlichen Erbfolge haben dann die Eltern des Verstorbenen ein Recht auf einen Anteil am Nachlass.
Die Witwe oder der Witwer erhält erst dann die ganze Erbschaft, wenn es keine Kinder gibt und die Eltern und Großeltern des Verstorbenen längst nicht mehr leben und auch keine Geschwister vorhanden sind.“
Irrtum 2: Enterben heißt, ein Nachkomme bekommt gar nichts!
„Das ist falsch! Mit einer so einfachen Verfügung im Testament wie „Mein ungeliebter Sohn bekommt nichts!“, lassen sich gesetzliche Erben nicht vom Nachlass ausschließen.
Das Wort „Enterben“ hat im alltäglichen Sprachgebrauch eine andere Bedeutung als im juristischen. Im Erbrecht hat „enterben“ nur die Bedeutung, dass der Erblasser im Testament oder Erbvertrag dafür sorgt, dass ein Nachkomme, der bei der gesetzliche Erbfolge durchaus zum Zug kommen würde, z.B. ein Sohn oder eine Tochter, im Erbfall eben nicht Erbe wird. Gehört dieser Nachkomme zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Nachkommen (insbesondere Ehegatte und Kinder), steht ihm ein Pflichtteilsrecht zu. Er hat dann gegen den oder die Erben einen Geldanspruch auf die Hälfte dessen, was ihm bei einer gesetzlichen Erbfolge zugestanden hätte.
Den Anspruch auf den Pflichtteil kann ein Erblasser nur unter besonderen Voraussetzungen ausschließen, z.B., wenn sich der Nachkomme einer Straftat gegenüber den Erblasser schuldig gemacht hat.“
Keine Frage: Es gibt beim Vererben so einiges zu bedenken. Wer weiß denn schon, dass ein vererbtes Haus für die Erben nur dann steuerfrei bleibt, wenn der Ehepartner oder die Kinder das Eigenheim weitere zehn Jahre lang bewohnen? Büttner: „In Deutschland werden jedes Jahr über 400.000 Immobilien vererbt. Die meisten Erben verkaufen bald.“
Das Thema Erben ist aber nicht nur im privaten Umfeld von Interesse. Über 20.000 Unternehmen suchen jährlich einen Nachfolger. Büttner: „Wenn man bedenkt, dass etwa 95 Prozent der rund 3,7 Millionen Unternehmen im deutschen Klein- und Mittelstand noch familiengeführt sind, dann kann man in etwa erahnen, wie wichtig es ist, rechtzeitig eine genaue und rechtssichere Unternehmensnachfolge zu planen und festzuschreiben. Bei all diesen Fragen helfe ich gern und stehe den Menschen mit meinem Wissen und meinem Rat zur Seite. Ich sage immer wieder: Jede Nachlassplanung ist besser, als gar keine zu haben.“
Kontakt: Claus M. Büttner, Zert. Stiftungs- und Nachlassplaner, Dipl.- Finanzwirt (FH), ERBMANUFAKTUR, Zeppelinstr. 28, 14612 Falkensee, Tel.: 03322- 28 82 52, www.erbmanufaktur.de
Foto: Claus M. Büttner
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