Angeln in Brandenburg – unbürokratische Regelung
Wie ist das eigentlich? Darf jeder in Brandenburg zur Angel greifen und den Haken ins Wasser werfen, wie er oder sie gerade Lust hat? Erstaunlich ist das Ergebnis unserer Recherche: Ja, im Prinzip schon. Brandenburg gibt sich hier seit dem August 2006 erstaunlich unkompliziert.
Wer in einem der lokalen Seen Angeln gehen möchte, braucht dazu neben der Ausrüstung nur drei Dinge.
Nämlich eine personengebundene, grüne Nachweiskarte mit einer eingeklebten, aktuellen Fischereiabgabemarke. Diese Abgabemarke gilt immer für ein ganzes Jahr. Angler von 8 bis 18 Jahren zahlen 2,50 Euro pro Kalenderjahr, Erwachsene 12 Euro.
Hinzu kommt eine so genannte Angelkarte. Das ist eine privatrechtliche Erlaubnis, in mehreren Gewässern in der Region zu angeln. Die Angelkarte gibt es in Brandenburg bereits für Kinder ab 8 Jahren (Berlin erst ab 12 Jahren), sie kostet als Tageskarte 13 Euro und gilt für alle DAV-Gewässer im Bundesland. Der DAV ist übrigens der Deutsche Anglerverband e.V. (www.anglerverband.com). Hier sind über 170.000 Angler in 3.500 Vereinen zusammengeschlossen.
Wichtig ist außerdem ein gültiger Personalausweis.
Wer eins dieser drei Dinge bei einer Kontrolle nicht vorweisen kann, muss mit Konsequenzen rechnen. Angeln ohne Erlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern gilt als Wilderei. Die Fischereiabgabemarke und die Angelkarte lassen sich in Falkensee übrigens in André‘s Angel-Shop (Spandauer Straße 122) beziehen.
Das hört sich doch alles schon sehr gut an. Wer jetzt die Angel schultern und sofort losziehen möchte, muss allerdings noch ein paar Feinheiten bedenken. So gilt die Regelung mit der Angelkarte nur für Friedfische. Wer mit Blinker auf Hecht und Zander gehen möchte, muss auch weiterhin eine Anglerprüfung ablegen und den Fischereischein erwerben.
Außerdem gelten einige Besonderheiten beim Angeln nach Friedfischen. So dürfen nur Friedfischangeln mit einem einschenkligen Haken und pflanzlichen oder tierischen Ködern (oder deren Nachbildungen) verwendet werden. Köderfische, Wirbeltierköder oder deren Nachbildungen sind verboten. Das gilt auch für mehrere Haken an einer Leine oder für die Verwendung von Dreifachhaken. Auch dürfen maximal zwei Handangeln genutzt werden, die ständig im Auge zu behalten sind.
Die Angler müssen außerdem die vorgeschriebenen Schonzeiten und Mindestmaße für die einzelnen Fischarten berücksichtigen. Fische, die zu klein sind oder Schonzeit haben, müssen beim Angeln wieder ins Wasser zurückgesetzt werden, sollten sie anbeißen. Eine aktuelle Schonzeitübersicht gibt es hier: http://www.angeln-24.de.
Bei der Namensgebung der Fische hilft die 4,49 Euro teure iPhone-App „Fische bestimmen“ (https://itunes.apple.com/de/app/id581874405).
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