Auf dem Falkenseer Friedhof
Was passiert eigentlich mit einem Friedhof, wenn alle Gräber belegt sind? Muss dann ein neuer Friedhof gebaut werden? Es gibt so viele Fragen, die sich um die letzte Ruhestätte ranken, und die man sich doch nicht zu stellen wagt. Ina Neitzel vom Fachbereich Grünflächen, Gewässer und Friedhof der Stadt Falkensee hat trotzdem hingehört und einige passende Antworten und Informationen zur Hand.
Demnach ist es so, dass eine Grabstelle nicht „auf ewig“ belegt wird. Es gibt eine so genannte „Ruhefrist“ auf einem Friedhof. Dabei handelt es sich um die Mindestverweildauer eines Bestatteten in einer Grabstelle. Vom Gesetzgeber wird hier eine Frist von 20 Jahren bei Erdbeisetzungen im Sarg vorgegeben. Bei Urnenbeisetzungen sind es 15 Jahre.
Die Gesundheitsämter der Landkreise prüfen vor der Eröffnung eines neuen Friedhofes oder deren Erweiterung die Bodenverhältnisse. Dabei wird festgestellt, ob die gesetzliche Ruhezeit ausreicht, dass ein beigesetzter Körper wieder komplett „zur Erde werden kann“, um den Vorgang etwas feinfühliger zu umschreiben.
Ina Neitzel: „Auf den städtischen Friedhöfen in Falkensee (Kremmener Straße und Waldfriedhof) wurden durch das Gesundheitsamt keine längeren Ruhezeiten festgelegt. Das bedeutet, dass rein theoretisch nach dem Ende der 20 Jahre eine Erdgrabstelle mit einer neuen Bestattung belegt werden darf.“
Die Rechte der Familie an einer Grabstelle sind mit dem Ende der Ruhefrist beendet. In Falkensee kann eine Grabstelle aber auch „nachgekauft“ werden, sodass sie sich für eine längere Frist nutzen lässt.
Nach dem Ende der Ruhefrist ist die Grabstelle von allen oberflächlichen Gegenständen (Grabstein, Umrandung, Bänke o.ä.) und Pflanzen zu beräumen. Im Regelfall wird die Friedhofsverwaltung damit beauftragt, diese Arbeiten zu übernehmen und sie dem Grabstelleneigentümer in Rechnung zu stellen.
Rund um das Thema Bestattungen sind durchaus Änderungen bei den Wünschen der Hinterbliebenen festzustellen. Ina Neitzel sagt dazu: „Da aber auch bei Bestattungen die Wünsche der Menschen in pflegearme und kostengünstigere Angebote übergehen, werden seit dem Wegfall des Sterbegeldes seltener Erdbeisetzungen durchgeführt und wenn, dann oft in halbanonymer Weise in gesonderten Grabfeldern, wo die Angehörigen keine Pflege mehr durchführen müssen, aber trotzdem einen Namenshinweis auf der Grabstelle haben und somit bei Bedarf auch einmal eine Blume ablegen können.“
Aus diesem Grund ergibt es sich selten auf den stadteigenen Friedhöfen in Falkensee, dass gleich nach dem Ablauf der Ruhefrist eine neue Bestattung auf der Grabstelle stattfindet. Die Friedhofsverwaltung der Stadt überprüft regelmäßig die Grabstellen auf die Dauer der Ruhezeit und schreibt ggf. auch die Nutzungsberechtigten an, wenn das Ende der Frist übersehen wurde. Natürlich kommt es dabei auch vor, dass es keine Nutzungsberechtigten bzw. Hinterbliebenen mehr gibt, oder diese nicht mehr zu ermitteln sind. In solchen Fällen werden die Grabstellen durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt und die Kosten verbleiben beim Friedhofsträger. (Text/Foto:CS)
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