Falkenseer Kleingartenanlage Fasanenaue
Falkensee ist die Gartenstadt, hier hat jeder Einwohner ein Haus und einen Garten. Stimmt’s? Nein, das stimmt nicht. Im Falkenhorst und an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet gibt es ganze Wohnblöcke, deren Bewohner ohne eigenes Grün auskommen müssen. So mancher Bewohner sehnt sich hier aber nach einem kleinen Fleckchen Garten, um das er sich kümmern kann.
Seit 1988 gibt es im Ort die Kleingartenanlage Fasanenaue (www.gartenfreunde-nauen.de/fasanenaue.html), die sich von der Drosselstraße aus betreten lässt – es ist die einzige Kleingartenanlage, die Falkensee noch hat. Am Standort, an dem zu DDR-Zeiten noch eine Gärtnerei präsent war, stehen 29 Parzellen in idyllischer Ruhe bereit, die jeweils um die 400 Quadratmeter groß sind.
Karsten Klingbeil (48) ist seit etwa zehn Jahren Vorsitzender der Kleingartenanlage, die zum „Kreisverband der Gartenfreunde e.V. Nauen im Landkreis Havelland“ gehört, die das Gelände als Hauptpächter verwalten. Er sagt: „Unsere Kleingartennutzer kommen zum Großteil aus den Plattenbauten des Falkenhorsts. Da sind viele Rentner dabei, die zum Teil schon ab sieben Uhr in der Früh in ihren Gärten werkeln und so eine Beschäftigung finden. Viele glauben, dass der Kleingarten keine Zukunft hat. Das erleben wir ganz anders. Wir führen eine Warteliste mit weiteren Interessenten für frei werdende Parzellen. Immer mehr junge Familien gerade auch mit Kindern haben großes Interesse daran, eine Parzelle zu übernehmen. Das klappt auch. In diesem Jahr haben bereits zwei Gartenfreunde ihre Parzelle aufgegeben – einmal aus Altersgründen und einmal, weil die Betroffenen in ein Haus mit Garten umgezogen sind.“
Wer zu einem Kleingartenfreund werden möchte, muss Abstand für den übernommenen Garten des Vorgängers plus 200 Euro Aufnahmegebühr bezahlen. Das Bundeskleingartengesetz regelt anschließend vieles. So müssen die Kleingärtner strikt die Mittagsruhe einhalten, sollen wenigstens drei Obstbäume anpflanzen und dürfen nur eine Holzhütte mit maximal 24 Quadratmetern Fläche errichten – ohne Strom- und Wasseranschluss. Dieter Simon (73), stellvertretender Vorsitzender und seit 2003 mit eigener Parzelle dabei: „Die Drittel-Regelung gibt außerdem vor, dass ein Drittel der Parzelle gärtnerisch genutzt werden muss – etwa für den Anbau von Kartoffeln, Bohnen, Tomaten oder Gurken. Ein Drittel bleibt für Blumenbeete und ein Drittel für die Holzhütte, Sitzflächen und den Rasen.“
Probleme hatten die Gärtner zuletzt mit Wildschweinen, die wie marodierende Banden durch die Parzellen gepflügt sind. Karsten Klingbeil: „Da bleibt kein Stein auf dem anderen. Die Betroffenen konnten ihren Garten anschließend von Grund auf neu anlegen.“ (Fotos/Text: CS)
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