Wahl des Bürgermeisters der Stadt Nauen – Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht
Der Wahltermin für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Nauen wurde durch die Kommunalaufsicht auf Sonntag, 24. September 2017, und für eine etwa notwendig werdende Stichwahl auf Sonntag, 15. Oktober 2017 festgelegt. Für die Wahl werden indes noch ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht.
„Die erforderlichen amtlichen Wahlbekanntmachungen werden gemäß Brandenburgischem Kommunalwahlgesetz termingerecht auf der Internetseite der Stadt Nauen und in den Schaukästen laut Hauptsatzung der Stadt Nauen bekannt gemacht“, teilte am Dienstag die Wahlleiterin der Stadt, Andrea Bublitz, mit. Am 24. September findet auch die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. „Die Durchführung dieser Wahlen ist ohne das Engagement von ehrenamtlichen Wahlhelfern nicht möglich“, unterstrich Frau Bublitz. „Um auch in der Stadt Nauen und den dazugehörigen Ortsteilen einen reibungslosen Ablauf dieser Wahlen gewährleisten zu können, werden interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nauen gesucht, welche als Wahlhelfer in den Wahlvorständen eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben möchten“, appellierte sie.
Jede interessierte wahlberechtigte Person der Stadt Nauen und deren Ortsteile kann sich schriftlich bei der Stadt Nauen, Wahlbehörde, Rathausplatz 1, 14641 Nauen als Wahlhelfer anmelden. Die Bereitschaftserklärung soll folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Geburtsdatum und telefonische Erreichbarkeit. Telefonische Bereitschaftserklärungen nimmt Frau Bublitz gern unter der Telefonnummer 03221/408206 entgegen. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Anmeldung per E-Mail unter der Adresse andrea.bublitz@nauen.de.
„Der Einsatz der Wahlhelfer erfolgt nach einer Berufung durch mich als Wahlleiterin in einem Wahllokal der Stadt Nauen oder den dazugehörigen Ortsteilen. Der Wahlvorstand setzt sich aus dem(r) Wahlvorsteher(in), seinem(r) Stellvertreter(in) und weiteren 3 bis 7 Beisitzern zusammen“, erklärt sie. Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes zählen u.a. die Absicherung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl im Wahllokal am Wahltag und die Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Bei der Zusammensetzung der Wahlvorstände werde darauf geachtet, dass in jedem Wahlbezirk erfahrene Wahlhelfer integriert sind, so die Wahlleiterin.
„Voraussetzungen zur Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit sind, dass die Wahlberechtigung vorliegt und derjenige nicht selbst als Wahlbewerber, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt ist“, betonte Frau Bublitz. „Für die Bereitschaft, in einem Wahlvorstand mitzuwirken, bedanke ich mich bei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Nauen im Voraus herzlich“, sagte die Wahlleiterin. (Text/Foto: Stadt Nauen / Norbert Faltin)
Seitenabrufe seit 1.12.2021:
Kennen Sie schon unsere Gratis-App?
Apple – https://unserhavelland.de/appapple
Android – https://unserhavelland.de/appandroid
Anzeige