Amtsgericht Nauen: Zwei Jugendliche sterben: War es fahrlässige Tötung?
Drei Jugendliche sind am 4. Juni 2017 mit dem Auto auf der L20 unterwegs. Sie waren bei McDonalds in Elstal und wollen nun über Falkensee nach Schönwalde-Glien fahren. Am Steuer – ein junger Brieselanger, der erst seit einem Monat die Fahrerlaubnis hat. Er sitzt in einem Audi A4.
Mit ihm im Auto – die 16-jährige Courtney aus Brieselang und der 17-jährige Jeffrey aus Falkensee. Gegen 18:20 Uhr kommt es zu einem schrecklichen Unfall. Der Wagen kommt von der Straße ab und prallt gegen den einzigen Baum, der auf weiter Flur rechts neben der Straße steht – eine hoch aufschießende Eiche.
Ein Polizist aus Berlin, der in der direkt gegenüber liegenden Hundeschule seinen Diensthund trainiert, hört den Knall und läuft sofort zur Straße. Er ist als erster am Wagen. Da sind Courtney und Jeffrey bereits tot. Der Fahrer liegt schwerverletzt außerhalb des Wagens auf dem Boden.
An der Unfallstelle sind anderthalb Jahre später noch immer zahlreiche Kreuze, Grabkerzen, Plüschtiere und Fotos der Toten aufgestellt. Die beiden verstorbenen Jugendlichen hatten einen sehr großen Freundeskreis, waren beliebt, wurden geliebt. Sie wurden urplötzlich aus dem Leben gerissen und werden noch immer schmerzlich vermisst. Da stellt sich unweigerlich die Schuldfrage: Hätte der Unfall vermieden werden können?
Über 16 Monate dauert es, bis man auf juristische Weise versucht, sich dieser Schuldfrage zu nähern. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Nauen verhandelte am 7. und am 21. November die Anklage gegen den inzwischen genesenen Fahrer. Das Amtsgericht kündigt die Verhandlung wie folgt an: Dem Fahrer „wird eine fahrlässige Tötung zweier Menschen vorgeworfen. Er soll aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und Unachtsamkeit mit seinem Pkw in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen sein.“
Die Eltern von Courtney und Jeffrey treten als Nebenkläger auf. Vor Gericht gelten höchste Sicherheitsvorkehrungen: Der Fahrer habe Morddrohungen erhalten, sagt sein Anwalt – per SMS und über die sozialen Netzwerke. Der Richter möchte mehr über den Fahrer erfahren. Er hat zwei Schwestern, lebt beim Vater, hat Probleme in der Schule. Die Agentur für Arbeit hält ihn aufgrund seines sozialen Verhaltens für unvermittelbar, er fängt aber als Baumaschinenführer im Betrieb an, in dem auch der Vater arbeitet, und verdient so regelmäßiges Geld.
Mehrere Zeugen aus der Clique werden gehört, um der Fahrweise des Angeklagten nachzuspüren. Ein rasanter Fahrer soll er sein. Ein Zeuge sagt: „Sein Fahrverhalten war verrückt, durchgeknallt. Er ist auch schon mal mit 140 durch eine 60er Zone gefahren oder durch einen Wendehammer gedriftet.“ Das Problem: Der Fahrer kann sich an den gesamten Unfall nicht mehr erinnern. Der Unfall – ein diffuses Puzzle mit reinen Indizien.
Klar wird nach der Anhörung des Gutachters und eines Zeugen aus dem Gegenverkehr: Der Wagen mit den Jugendlichen ist von Falkensee aus kommend – allein und ohne vorwegfahrende oder nachfolgende Fahrzeuge – über die regennasse Straße gefahren, sei auf Höhe der Einmündung des Havelländer Wegs ins Schlingern geraten, habe dann 30,6 Meter vor dem einzeln stehenden Baum mit 73 bis 91 km/h zur rechten Seite hin die Fahrbahn verlassen, sei in die Rotation gekommen und schließlich seitlich gegen den Baum geknallt. Staatsanwalt Jörg Möbius: „Es gab keine Anhaltspunkte für Alkohol oder Drogen.“
Ob der Wagen nun aufgrund jugendlichen Imponiergehabes ins Schlingern gekommen sei oder weil ihn vielleicht ein Hindernis auf der Fahrbahn bei überhöhter Geschwindigkeit zum Ausweichen zwang, kann mit den vorliegenden Indizien nicht klar belegt werden. Der Staatsanwalt fordert ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie einen Führerscheinentzug von zwei Jahren – auch in Hinblick auf Fahrauffälligkeiten im Zeitraum nach dem Unfall. Der Richter urteilt auf fahrlässige Tötung und spricht ein Jahr zur Bewährung und sechs Monate Fahrverbot als Strafe aus. (Foto/Text: CS)
Dieser Artikel wurde in „FALKENSEE.aktuell – Unser Havelland“ Ausgabe 153 (122018) veröffentlicht.
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