BISF äußert sich zur Überprüfung des Landesstraßenbedarfsplans
In der letzten Sitzung des Landtags-Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung in dieser Legislaturperiode war wieder einmal der Landesstraßenbedarfsplan ein Thema. In diesem Bedarfsplan sind alle geplanten Straßenbaumaßnahmen des Landes aufgeführt, unter anderem auch die umstrittene Ortsumfahrung Falkensee (Landesstraße L 20/201).
Gestern (Donnerstag) stellte das brandenburgische Infrastrukturministerium in Potsdam mit drei Jahren Verspätung den Bericht zur vorgeschriebenen Überprüfung des Landesstraßenbedarfsplans vor. Alle Maßnahmen des beschlossenen Bedarfsplans von 2011 wurden einer ersten Prüfung unterzogen und bewertet – demnach soll auch die Falkenseer „Nordumfahrung“ weiter verfolgt werden.
Das Ministerium konstatiert in dem Bericht, der der BISF vorliegt, zur Ortsumfahrung Falkensee: „Das Planfeststellungsverfahren läuft seit dem 10.04.2008. Aufgrund einer sehr hohen Anzahl von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren erfordert das Verfahren einen hohen zeitlichen Aufwand, so dass mittlerweile Grundlagen aktualisiert und überarbeitet werden müssen.“ Eines der Grundhindernisse wird so beschrieben: „Es besteht ein sehr hohes Umweltrisiko, so dass insbesondere die Durchsetzbarkeit der Linienführung zu überprüfen ist und ggf. nach Alternativen gesucht werden muss.“ Insofern definiert das Ministerium als nächsten Schritt die „Lösung der erheblichen Umweltkonflikte“.
Trotz der – aus Sicht der BISF – unüberwindbaren Umweltkonflikte soll laut Ministerium auch das Verfahren der 2011 als „indisponibel gesetzten Maßnahme“ Ortsumfahrung Falkensee „fortgesetzt werden“. Die BISF ist skeptisch, dass sinnhafte Alternativen in der Linienführung gefunden werden können. Das Ministerium kündigt an, dass „nach Vorlage der Straßenverkehrsprognose 2030 für das Land Brandenburg die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans erfolgen soll“.
Äußerst merkwürdig erscheint allerdings eine Begründung, die das Ministerium für die Fortführung der Planung gefunden hat. In dem Prüfbericht schreibt es: „Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2017 der Stadt geht von der Umsetzung der Ortsumfahrung aus.“ Die BISF stellt fest, dass dies schlicht falsch ist. Erstens wurde der VEP Falkensee nach der letzten Überarbeitung erst im April/Mai 2018 beschlossen. Zweitens – und viel gewichtiger – geht der VEP bei weitem nicht von einer Umsetzung der Ortsumfahrung aus: Im gesamten Plan werden mehrfach neutral beide Varianten mit und ohne Ortsumfahrung beschrieben, die Umfahrung wird nicht favorisiert, sie taucht noch nicht einmal als Maßnahme im Plan auf. Auch weitergehende Maßnahmen setzen nicht auf der Nordumfahrung auf.
Marc-Oliver Wille, 2. Vorsitzender der BISF: „Die Argumentation des Ministeriums ist abenteuerlich. Warum werden die Landtagsabgeordneten derart falsch informiert? Außerdem trifft nicht zu, wie das Ministerium meint, dass der VEP Falkensee keine geeigneten alternativen Lösungsansätze zur Reduzierung des innerörtlichen Verkehrs enthält. Solche Ansätze sind sehr wohl auf vielen Seiten des VEP nachzulesen. Die Ortsumfahrung ist und bleibt eine Luftnummer, die es schleunigst zu beenden gilt.“ (Text: Marc-Oliver Wille / Foto: CS)
Dies ist eine Pressemitteilung, die der Redaktion zugeschickt wurde, und die wir zur Information der Bürger in der Region Havelland unredigiert übernehmen.
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