Auf ins Falkenseer Hallenbad: 5.985 Unterschriften für Bürgerbegehren übergeben!
Unermüdlich trommelt der Seniorenbeirat Falkensee für den Bau eines Hallenbads in der Gartenstadt. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung im Dezember des vergangenen Jahres überraschend gegen ein Hallenbad gestimmt hatte, strengte der Seniorenbeirat im Verbund mit weiteren Partnern ein Bürgerbegehren an. Das muss bei einem positiven Bescheid zwingend umgesetzt werden.
Aber bis zum ersten Spatenstich ist es noch ein sehr weiter Weg. Um das Bürgerbegehren anzuschubsen, müssen zehn Prozent der wahlberechtigten Falkenseer Bürger über 16 Jahre ihre Unterschrift hergeben. Das wären 3.670 Unterschriften.
Ulf Hoffmeyer-Zlotnik sagt als Vorsitzender des Seniorenbeirats Falkensee: “Uns ist es gelungen, 5.985 Unterschriften zu sammeln. Über 300 Unterschriften mussten wir bereits im Vorfeld aussortieren, etwa weil die Adresse oder das Geburtsjahr fehlten. Aber es sind noch immer mehr als genug Adressen. Wir haben sie in drei dicken Aktenordnern am 28. April 2020 um 12 Uhr an die Stadt Falkensee übergeben.”
Die Frage, die im Raum steht: Macht es Sinn, weiterhin Druck für den Bau eines lokalen Hallenbads aufzubauen, wenn dank der Corona-Krise vielleicht ab dem kommenden Jahr spürbar weniger Mittel in den Falkenseer Haushalt fließen werden?
Ulf Hoffmeyer-Zlotnik: “Das Hallenbad wird sogar immer notwendiger. Am 21. April hat das Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ein neues Rundschreiben zum Schulschwimmen im Land Brandenburg verschickt. Darin heißt es, dass für das Schulschwimmen in der Primarstufe und in der Sekundarstufe nur noch Hallenbäder genutzt werden können.”
Die neue Schulschwimmverordnung fordert, dass nun sogenannte Schulschwimmzentren (SSZ) eingerichtet werden. Dabei soll es sich um geeignete Hallenbäder handeln, die gemeinsam von den Schulträgern mit dem Staatlichen Schulamt festgelegt werden.
Ulf Hoffmeyer-Zlotnik: “Für den Schwimmunterricht in der Primarstufe – also in der Grundschule – sollen 40 Unterrichtsstunden eingesetzt werden und für die Sekundarstufe 1 an den weiterführenden Schulen einmalig 15 Unterrichtsstunden. Die hierfür notwendigen Kapazitäten gibt es in den Hallenbädern unserer Region zur Zeit jedoch nicht. Die Grundschulen dürften danach das Waldbad nicht mehr für den Schwimmunterricht nutzen. Und die Kantschule hat bereits im letzten Jahr feststellen müssen, dass es für den Schwimmunterricht im Hallenbad Hennigsdorf keine freien Kapazitäten mehr gibt.”
Laut der Auffassung des Seniorenbeirats hat der Schulträger – also die Kommune – die Kosten für den Transport der Schüler und für den Eintritt in die Bäder zu bezahlen. Hartmut Friedrich, Schulleiter der Adolf-Diesterweg-Grundschule: “Bei zehn betroffenen Schulen in Falkensee würden damit grob gerechnet 100.000 Euro Kosten pro Jahr auf die Stadt zukommen.”
Ulf Hoffmeyer-Zlotnik: “Falkensee hat unserer Sicht nach als Mittelzentrum die Aufgabe, auch die Schulen unserer Region in Brieselang, Dallgow-Döberitz und Schönwalde-Glien mit zu unterstützen. Der Bau eines Hallenbads wird damit immer dringlicher. Wir hoffen auf einen Bürgerbescheid noch im Herbst dieses Jahres. Wir halten auch trotz Corona an diesem Projekt fest. Wir gehen davon aus, dass es im kommenden Jahr Zuschüsse für die Kommunen geben wird, um Ausfälle durch Corona zu kompensieren. Ich glaube nicht, dass fehlende Finanzen ein Problem sein werden.”
Zusammen mit Cornelia Hennefuß vom Falkenseer Seniorenbeirat überreichte Ulf Hoffmeyer-Zlotnik die 1.484 händisch ausgefüllten Listen an Mathias Techen, den Wahlleiter der Stadt Falkensee. Der erklärte: “Wir müssen nun alle Unterschriften prüfen, ob sie den geltenden Ansprüchen entsprechen. Die juristische Vorgabe besagt, dass diese Prüfung ‘unverzüglich’ erfolgen soll. Aber dank Corona können wir nur eingeschränkt arbeiten. Außerdem gibt es zurzeit eine komplette Software-Umstellung im Bürgeramt.”
Die weitere Vorgehensweise sieht nun wie folgt aus: Der Wahlleiter prüft die Unterschriften. Das Ergebnis wird der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Die SVV hat das Recht, Stichproben einzusehen. Und sie könnte an dieser Stelle bereits dem Bürgerbegehren zustimmen, um den Prozess abzukürzen. Tut sie das nicht, beschäftigt sich die Kommunalaufsicht mit dem Bürgerbegehren und führt eine Zulässigkeitsprüfung durch. Anschließend muss die SVV innerhalb von zwei Monaten einen Abstimmungstag für den eigentlichen Bürgerentscheid festlegen. Der wird wie eine reguläre Wahl durchgeführt – die Bürger müssen an die Wahlurne schreiten, um darüber abzustimmen, ob sie ein Hallenbad wünschen oder nicht. Der Bürgerentscheid würde rechtswirksam werden, sobald wenigstens 25 Prozent der 36.700 Wahlberechtigten für das Hallenbad stimmen. Und: Nur Falkensee darf abstimmen.
Mathias Techen: “Aufgrund der Corona-Epedemie sind aber zurzeit alle Wahlen im Land Brandenburg bis zum 30. Juni ausgesetzt, sodass ein Termin erst danach stattfinden könnte.” Ob das bereits im Juli der Fall ist, kann zurzeit noch niemand sagen.
Nur das: Im Projekt Falkenseer Hallenbad glimmt noch immer ein kleiner Funken Hoffnung. (Text/Fotos: CS)
Dieser Artikel stammt aus „FALKENSEE.aktuell – Unser Havelland“ Ausgabe 171 (6/2020).
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