Falkenseer Meldebehörde informiert über Änderungen
Ab dem 1. Januar 2021 treten in der Falkenseer Meldebehörde folgende Änderungen in Kraft: Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises erhöht sich von bisher 28,80 Euro auf 37,00 Euro. Von der Änderung betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Beantragung 24 Jahre oder älter sind. Personen unter 24 Jahre zahlen weiterhin 22,80 Euro für die Ausstellung eines Personalausweises.
Grund für die Gebührenerhöhung sind die gestiegenen Personal- und Sachkosten. Mit der bisherigen Gebühr von 28,80 Euro konnten die Verwaltungskosten nicht gedeckt werden. Die Kosten für die nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion von bisher 6 Euro entfallen zukünftig.
Kinderreisepässe werden nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt. Auch eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses wird ab dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate betragen. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig. Mit der Änderung, so der Gesetzgeber, sollen Fälschungsversuche möglichst unterbunden oder zumindest erschwert werden.
Um Bürgerinnen und Bürgern anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Möglichkeit zu geben, die Online-Ausweisfunktion zu nutzen, wird es eine neue eID-Karte geben. Hierbei gilt es zu beachten, dass diese Karte kein reguläres Ausweisdokument darstellt. Die Beantragung dieser neuen eID-Karte erfolgt ebenfalls in der Meldebehörde und kostet 37,00 Euro Gebühr. Wer einen deutschen Personalausweis im Chipkartenformat besitzt, benötigt keine eID-Karte, da die Online-Ausweisfunktion bereits seit 2010 im neuen Personalausweis integriert ist.
Für Fragen zu den Themen An-, Ab- und Ummeldung sowie zu Ausweisdokumenten oder Führungszeugnissen steht das Team der Falkenseer Meldebehörde im Bürgeramt der Stadt Falkensee in der Poststraße 31 gern zur Verfügung. Die Meldebehörde ist Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Am 2. Samstag im Monat öffnet die Meldebehörde im Bürgeramt von 9 bis 12 Uhr. Anfragen per E-Mail können an meldebehoerde@falkensee.de gesendet werden. Telefonisch erreichbar ist das Team der Meldebehörde unter der Rufnummer 03322 281150. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie gilt in allen Verwaltungsgebäuden und Einrichtungen der Stadt Falkensee eine Maskenpflicht. (Info: Stadt Falkensee / Foto: Unser Havelland cs)
Dies ist eine Pressemitteilung, die der Redaktion zugeschickt wurde, und die wir zur Information der Bürger in der Region Havelland unredigiert übernehmen.
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