Broschüre „Waffen, verbotene Waffen und Gegenstände“ des LKA Brandenburg
Aus Anlass der Änderung des Waffenrechts zum 01. April 2008 wurde die Broschüre „Waffen, verbotene Waffen und Gegenstände“ des LKA Brandenburg neu aufgelegt. Als besonderen Service für Polizeibeamte und Lehrer, aber auch Multiplikatoren der Jugendarbeit bis hin zum interessierten Bürger, stellt das Landeskriminalamt Brandenburg diese ab sofort im Internet zur Verfügung.
Erfurt, Freising, Bad Reichenhall, Emstetten…; der Handlungsbedarf für Polizei, Schulen und öffentliche Verwaltung im Bereich des Waffenrechts ist offensichtlich groß.
Nur wenige speziell geschulte Experten verfügen jedoch über das umfassende Wissen, im Angesicht der Vielfalt legal/halblegal oder illegal relativ leicht zu erwerbender Waffen und gefährlicher Gegenstände sofort einzuschätzen, was zulässig und erlaubt oder was verboten oder strafbar ist.
140 Tatverdächtige führten 2007 bei der Begehung einer Straftat in Brandenburg eine Schusswaffe mit. Das sind 0,2% aller Tatverdächtigen. Gegen 763 Tatverdächtige der Altersgruppe bis 21 Jahre wurde wegen einer Straftat gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt. Davon waren 41 weiblichen Geschlechts. 22 Kinder verstießen gegen das Waffengesetz.
Rückschau:
Als im Jahr 2000 die erste Auflage dieses Heftes erschien, ahnte noch keiner, dass sogenannte „amerikanische Verhältnisse“ an deutschen Schulen Einzug halten könnten. Die von der Verfasserin der ersten Ausgabe bemühten Beispiele von Jonesboro und Littleton zur Trend- und Tendenzeinschätzung sollten sich aber in ähnlicher Weise in Deutschland wiederholen.
Der 26. April 2002 – der Tag, an dem 12 Lehrer, 2 Schüler, eine Schulsekretärin und ein Polizist Opfer eines Amok laufenden Schülers wurden, löste neben dem Schock und der lange andauernden Sprachlosigkeit auch eine Reihe von Folgereaktionen aus, so eine Beschleunigung der Diskussion um ein neues Waffengesetz. Schließlich wurde neben dem Konsum von Gewalt verherrlichenden Computerspielen die Tatsache, dass der 18-jährige Täter so leicht an so gefährliche Waffen gelangte, als Hauptursache der Tat bewertet. Unter dem Druck der Ereignisse reagierte der Gesetzgeber schnell. Bereits mit der Wirkung vom 17.Oktober 2002 wurden so bestimmte „Pumpguns“ (Vorderschaft-Repetierflinten mit Pistolengriff) verboten.
Als knapp ein Jahr (01. April 2003) nach der entsetzlichen Tat von Erfurt das neue Waffengesetz in Kraft trat, konnte man erkennen, dass diese Ereignisse nicht ohne Einfluss auf die Gesetzesnovellierung geblieben sind. Beispielhaft erwähnt sei neben dem Verbot von bestimmten Pumpguns (nochmals verschärft mit der Novellierung von 2008) die Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen von 18 auf 21 Jahre, die grundsätzliche Notwendigkeit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung vor Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen für Personen unter 25 Jahren und die nun vorgeschriebene besondere Betreuung bei der Schießausbildung minderjähriger Schützen (12 bis 16 Jahre) durch eine für die Kinder- und Jugendarbeit qualifizierte Schießaufsicht.
Zur Aktualisierung des Waffenrechts:
Seit dem 01. April 2008 gilt nun erneut ein geändertes Waffenrecht. Neben Neuerungen bezüglich der Markierung und Registrierung von Waffen, dem Auslaufen des sog. Erbenprivilegs u. a. gibt es Neuregelungen, die eine Überarbeitung der letzten Auflage des Heftes unumgänglich machten. So dürfen z. B. Anscheinswaffen nicht mehr geführt werden.
Wie sinnvoll und notwendig diese Änderung ist, zeigt allein der Vorfall vom 21. Mai 2008: Ein 21-Jähriger löste einen Großeinsatz der Berliner Polizei aus, als dieser, eine Anscheinswaffe mit sich führend, seine Freundin aus der Schule abholen wollte. Dies beobachtende Schüler vermuteten einen möglichen Amoklauf und informierten die Polizei.
Aber nicht nur Zeugen, sondern auch Polizeibeamten fällt es in der Regel schwer, eine beschussfähige von einer Anscheinswaffe zu unterscheiden. Putativnotwehrlagen können die Folge sein.
Eltern, Lehrer/innen, aber auch Polizeibeamten und interessierten Bürgern soll dieses Material Hilfestellung geben, sie für die Thematik ”Waffen und gefährliche Gegenstände”, insbesondere in Bezug auf den polizeilichen Jugendschutz, sensibilisieren, Hintergrundinformationen zur Verfügung stellen, die es erleichtern, Waffen und gefährliche Gegenstände zu erkennen und rechtlich einzuordnen (mit besonderer Berücksichtigung der Änderungen durch das neue Waffengesetz) sowie die präventive Arbeit in Hinblick auf diese Problematik unterstützen, möglicherweise durch entsprechende Projekte in der Schule.
Erfurt, Freising, Meißen, Bad Reichenhall, Emsdetten verdeutlichen einen weiterhin dringenden Handlungsbedarf, um vorbeugend solchen schweren Gewalttaten entgegenzuwirken.
Deshalb:
Im Falle des Umgangs mit Schusswaffen sind diese immer als geladen anzusehen! Es gilt der Grundsatz, niemals die Waffe auf etwas zu richten, worauf man nicht zu schießen beabsichtigt! Für die Beantwortung von Fragen bezüglich Waffen steht Ihnen jederzeit die Polizei zur Verfügung.
Zuletzt (und aus aktuellem Anlass): Die Waffenbroschüre informiert auch über die vorgeschriebene Kennzeichnung von Feuerwerkskörpern.
Die neue Waffenbroschüre finden Sie auf der Internetseite des Landeskriminalamtes Brandenburg (www.polizei.brandenburg.de) unter Internetwache/LKA BB/Prävention/Kinder- und Jugendprävention als Dateianhang (Achtung: 7 MB) und natürlich im beigefügten Link.
Link: http://www.internetwache.brandenburg.de/fm/141/Waffenbrosch%C3%BCre.pdf
Im Auftrag
Toralf Reinhardt
LKA Brandenburg, PF 100351, 16203 Eberswalde
Seitenabrufe seit 1.12.2021:
Kennen Sie schon unsere Gratis-App?
Apple – https://unserhavelland.de/appapple
Android – https://unserhavelland.de/appandroid
Anzeige