Informationen zum Winterdienst
Der Winter hat unsere Stadt Falkensee fest im Griff. Der am ersten Wochenende dieses Jahres gefallene Schnee erfordert, dass selbständige Gehwege sowie alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen sind, gereinigt werden müssen. Die Stadt Falkensee hat in ihrer Straßenreinigungssatzung auch die Aufgaben des Winterdienstes geregelt und Festlegungen getroffen, in welchem Umfang die Stadt selbst die Aufgaben des Winterdienstes übernimmt und was der Eigentümer von Grundstücken zu tun hat.
Im Einzelnen bedeutet das, dass die Stadt zuständig ist für die Winterwartung der im Straßenverzeichnis genannten A- und B- Straßen für den Bereich der Fahrbahnen. Für die Gehwege ist der Eigentümer zuständig. Eine Ausnahme bildet das Sondereinigungsgebiet, bei dem auch die Gehwege in die Winterwartung aufgenommen sind.
Die Stadt Falkensee hat die Reinigungspflichten den Eigentümern von Grundstücken übertragen. Der Eigentümer hat im Rahmen des Winterdienstes Gehwege einschließlich Verbindungswege für den Fußgängerverkehr in einer erforderliche Breite, in der Regel 1,50 m von Schnee und Eis freizuhalten. Bestehen keine Gehwege ist ein 1,50 m breiter Streifen der öffentlichen Verkehrsfläche entlang des Grundstücks zu reinigen. Bei Eckgrundstücken ist in Fortsetzung der an ihren Grundstücken entlang führenden Gehweg jeweils bis zur Straßenmitte zu streuen oder durch Beseitigung von Eis und Schnee einen Überweg für die Fußgänger zu sichern.
Bei Eis und Schnee sind die Gehwege zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist.
Eine Ausnahme bilden extreme klimatische Verhältnisse wie z.B. Eisregen oder Blitzeis. Auf Baumscheiben dürfen weder Salz noch Schnee mit auftauenden Stoffen gelagert oder gestreut werden.
Zwischen 07:00 und 20:00 Uhr gefallener Schnee ist durch die Reinigungspflichtigen unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder Eisglätte zu räumen. Fällt der Schnee in den Nachstunden besteht diese Reinigungspflicht werktags bis 07:00 Uhr des nächsten Tages, an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr des darauf folgenden Tages.
Die Lagerung des Schnees am Gehweg- bzw. Fahrbahnrand hat so zu erfolgen, dass es zu keiner Behinderung des Fußgänger- bzw. Fahrverkehrs kommt. Dabei ist zu beachten, dass Entwässerungseinläufe und Hydranten sowie Wasserentnahmestellen für Löschwasser frei gehalten werden.
Musste bei der Durchführung des Winterdienstes Streugut verwendet werden, ist dieses nach der Erfüllung seines Zwecks wieder aufzunehmen und zu beseitigen.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind in diesen Tagen im Stadtgebiet unterwegs und kontrollieren die Durchführung des Winterdienstes. Wird keine Durchführung des Winterdienstes festgestellt, werden die Eigentümer kostenpflichtig verwarnt, wobei es den Mitarbeitern nicht um eine Erhöhung der Einnahmen geht, sondern darum, dass der Schnee beseitigt wird und Fußgänger einen sicheren Gehweg benutzen können.
Manuela Dörnenburg
Stadt Falkensee
Öffentlichkeitsarbeit
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