Zugelassene Öffnungszeiten an den Adventssonntagen 2009
In Falkensee dürfen alle Verkaufsstellen an den vier Adventssonntagen von 13 bis 20 Uhr geöffnet werden. Grundlage dafür ist die ordnungsbehördliche Verordnung vom 28.01.2009 über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an Sonn- und Feiertagen. Von dieser Regelung für den vierten Adventssonntag ausgenommen ist die SB Möbel Boss Handels GmbH & Co KG, da diese Einrichtung dann bereits die zulässige Gesamtzahl erreicht hat.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Arbeitnehmer nur an höchstens zwei Adventssonntagen im Jahr beschäftigt werden dürfen.
Nach dem Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen auch 2010 an jährlich sechs Sonn- und Feiertagen von 13 bis 20 Uhr öffnen. Voraussetzung ist, dass diese Tage mittels einer ordnungsbehördlichen Verordnung durch die Stadtverordnetenversammlung festgesetzt werden. Hierbei können vier Adventsonntage freigegeben werden. Ausgeschlossen bleiben der Karfreitag, die Oster- und Pfingstsonntage, der Volkstrauertag, der Totensonntag sowie die Feiertage im Dezember.
Die Stadtverwaltung Falkensee ruft interessierte Geschäftsleute auf bis zum 15.12.2009 Vorschläge für geplante Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2010 aus Anlass von besonderen Ereignissen (beispielsweise im Rahmen einer Veranstaltung) schriftlich im Fachbereich Gewerbe der Stadtverwaltung Falkensee einzureichen.
Stadt Falkensee
Fachbereich Gewerbe
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee
Fax: 03322 281101
E-Mail:gewerbeamt@falkensee.net
Text von:
Stadt Falkensee
Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee
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