Falkensee: Informationen zur Hundesteuer
Für Hunde müssen auch in der Stadt Falkensee durch den Halter Steuern bezahlt werden. Als Halter gilt auch wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen hält. Dabei tritt die Steuerpflicht ein, wenn die Haltung auf Probe mehr als zwei Monate andauert und nicht nachgewiesen wird, dass der Hund in der Bundesrepublik bereits besteuert oder steuerfrei gehalten wird.
Höhe der Hundesteuer: Jährlich 48,00 Euro Hundesteuern stehen all jenen Falkenseern ins Haus, die einen Vierbeiner halten oder sich anschaffen wollen. Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Besteuert wird dann die Gesamtzahl der Hunde im Haushalt. Bei zwei gehaltenen Hunden ist jeder Hund mit 84,00 Euro und bei drei oder mehr gehaltenen Hunden ist jeder mit 102,00 Euro Steuern pro Jahr belegt. Für gefährliche Hunde zahlt der Halter bei einem Hund 420,00 Euro und ab zwei gefährlichen Hunden je 624,00 Euro.
Verpflichtung des Hundehalters: Der Halter ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme anzumelden. Die ersten drei Monate nach der Geburt des Hundes werden nicht steuerlich veranlagt. Die Anmeldung eines Hundes hat durch den Halter persönlich oder einer durch ihn bevollmächtigten Person im Fachbereich Steuern und Gebühren der Stadt Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Nebengebäude C, Zimmer 8 zu erfolgen. Bei der Anmeldung des Hundes ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 17,00 Euro zu entrichten. Diese beinhaltet auch das Entgelt für die Hundesteuermarke, die ausgehändigt wird. Der Hundehalter darf den Hund außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes nur mit einer gültigen und deutlich sichtbaren Hundesteuermarke umherlaufen lassen. Die derzeit gültigen Hundesteuermarken der Stadt Falkensee haben die Form und Farbe eines Kleeblattes.
Nach erfolgter Anmeldung geht dem Hundehalter der Hundesteuerbescheid zu. Dieser Bescheid ist ein Dauerbescheid. Der festgesetzte Betrag und deren Fälligkeit gelten dann für Folgejahre, sofern keine Änderung eintritt.
Die Abmeldung eines bisher gehaltenen Hundes hat innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund veräußert, abgeschafft, abhanden gekommen oder verstorben ist, bei der Stadt Falkensee schriftlich oder persönlich zu erfolgen. Auch wenn der Halter aus der Stadt verzogen ist, ist der Hund abzumelden. Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben.
Die Nichtan- oder -abmeldung eines Hundes ist kein Kavaliersdelikt. Gemäß § 12 der Satzung der Stadt Falkensee über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 24. Februar 2010, Beschluss-Nr. 13/13/10 begeht wer einen Hund vorsätzlich oder fahrlässig nicht rechtzeitig an- oder abmeldet eine Ordnungswidrigkeit. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden.
Aufgepasst! Im Rahmen der regelmäßigen Touren der Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Falkensee durch das Stadtgebiet wird regelmäßig festgestellt, dass Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. Des Weiteren erreichen den Steuerbereich auch Hinweise aufmerksamer Bürger. Demzufolge bitte nicht vergessen, den „Weihnachtshund“ anzumelden.
Im übrigen gilt im Stadtgebiet die Leinenpflicht. Einzige Ausnahme bildet der Hundeauslaufplatz. Zu diesem gelangen Hundefreunde von der Seeburger Straße bzw. von der Seegefelder Straße (in Höhe Bahnhof Albrechtshof) über die Straße Nr. 339 auf Berliner Seite.
Rückfragen zum Thema Hundesteuer sind unter der Rufnummer (03322) 281224 möglich. Per E-Mail können diese an steuern@falkensee.de gestellt werden. Den Fachbereich Steuern und Gebühren finden Interessierte rechterhand des Rathaushauptgebäudes in der Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude C im Zimmer 8. Die Sprechzeiten sind immer dienstags von 13 – 18 Uhr, mittwochs von 9 – 12 Uhr und donnerstags von 13 – 16 Uhr, freitags nur nach vorheriger Vereinbarung.
Stadt Falkensee
Öffentlichkeitsarbeit
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee
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