Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung? Wir fragen nach!
Die Mitarbeiter der Flugbörse im Falkenseer real,- Markt arbeiten zurzeit am Limit. Von morgens bis zum Feierabend betreuen sie Kunden, die vom plötzlichen Ende der Germania-Fluggesellschaft betroffen sind. Büroleiter Uwe Stutterheim: „Wir haben gerade die Air-Berlin-Krise überstanden, da kommt schon die nächste. Wir hoffen, dass sich der Berliner Flugbetrieb schnell wieder normalisiert. Das Aus der Germania hat uns schon sehr überrascht.“ (ANZEIGE)
Das Reisebüro versucht, für alle Kunden, die eine Reise mit Germania-Beteiligung gebucht haben, eine schnelle Lösung zu finden: „Wir helfen damit auch den Veranstaltern, die ebenfalls am Limit agieren. Allerdings gibt es in Berlin kaum noch freie Flugkapazitäten. Da muss so manche Urlaubsreise dann leider von einem anderen Flughafen aus starten.“
Die große Frage lautet natürlich: Was ist mit dem Urlaubsgeld? Ist es verloren, wenn der Name Germania mit auf dem Reiseplan steht?
Uwe Stutterheim: „Wer eine Pauschalreise gebucht hat, ist auf der sicheren Seite. In diesem Fall kümmert sich der Veranstalter um eine alternative Flugverbindung. Wer aber nur den Flug selbst bezahlt hat, der ist gut beraten, wenn er ihn im Reisebüro gebucht hat. Wir von der Flugbörse bieten bei diesen Buchungen immer die Versicherung Quality Plus mit an. In diesem Fall ist man gegen die Insolvenz von Fluglinien versichert und bekommt sein Geld zurück. Natürlich muss man sich dann aber trotzdem noch um einen neuen Flug kümmern. Aber das Geld ist wenigstens nicht verloren. Wir empfehlen immer, eine Reise im Reisebüro zu buchen, weil wir dann den Schutz gegen Fluginsolvenzen mit anbieten können.“
Wie steht es da eigentlich generell um eine Reiserücktrittsversicherung? Viele Kreditkarten bieten ja bereits von sich aus eine entsprechende Versicherung an, wenn eine Reise über sie bezahlt wird. Uwe Stutterheim: „So viele verschiedene Kreditkarten es gibt, so viele Vertragsmodelle für eine Reiserücktrittsversicherung gibt es auch. Ich frage gern einen Reisenden, ob er denn die exakten Vertragsbedingungen seiner Kreditkarte kennt. Das wusste bislang noch niemand so genau.“
Aus diesem Grund empfiehlt der Reiseexperte den Abschluss einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung. Eine entsprechende Versicherung kann direkt im Reisebüro abgeschlossen werden, das Büro arbeitet dafür mit einem einzelnen Versicherungsanbieter zusammen.
Uwe Stutterheim: „Eine solche Jahresversicherung ist oft die günstigste Reiserücktrittsversicherung, die man abschließen kann – insbesondere dann, wenn es um teure Reisen geht. Denn sie schließt oft alle Mitglieder der Familie mit ein. Und sie gilt für alle Reisen, die in einem Jahr unternommen werden – ganz egal, ob man sie selbst bucht, ob man sie über das Internet bezahlt oder ob man in einem Reisebüro war. Diese Versicherungen greifen bis zu einer vorgegebenen Maximalsumme. Wer also eine teure Reise mit der ganzen Familie abschließt, sollte die daraus resultierende Komplettsumme versichert haben. Kann die Reise später nicht angetreten werden, übernimmt die Versicherung alle anfallenden Storno-Gebühren. Das lohnt sich vor allem für Kreuzfahrer, da hier oft höhere Stornogebühren anfallen als bei anderen Reisen. Ich empfehle immer, die Jahresversicherung ohne einen Selbstbehalt zu buchen, das lohnt sich wirtschaftlich eigentlich immer.“
Der Experte, der im März 25-jähriges Jubiläum vor Ort feiert, empfiehlt, die Reiserücktrittsversicherung mit einer kleinen Erweiterung zu versehen, die nicht viel Geld kostet, aber viel bringt.
Uwe Stutterheim: „Lohnend ist es, eine Abbruch-Versicherung hinzuzubuchen. Sie greift, wenn man die Reise bereits angetreten hat, diese aber abbrechen muss, um schnell wieder nach Hause zu fliegen. Etwa, weil die Eltern plötzlich schwer erkrankt sind oder weil es einen schweren Einbruch im eigenen Haus gegeben hat.“ (Text/Foto: CS)
Info: Flugbörse im real,- Markt, Barkhausenstraße 66, 14612 Falkensee, Tel.: 03322-42480, www.rv-reisen.de
Dieser Artikel stammt aus „FALKENSEE.aktuell – Unser Havelland“ Ausgabe 156 (3/2019).
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